Tierschutz in Zoos

Zoos haben im Verlauf ihrer Geschichte einen Wandel durchlaufen: Aus Menagerien von einst sind aktive Drehscheiben des Artenschutzes geworden, die sich zudem für Bildung und Forschung einsetzen. Die Frage nach der „Güte“ eines Zoos ist sehr komplex – zumal sich die Bedürfnisse verschiedener Anspruchsgruppen einander ggf. widersprechen. Zu beachten ist, dass es keine einheitliche und verbindliche Definition für tierhaltende Einrichtungen, die sich "Zoo" nennen, gibt. Für die teilweise kontrovers geführten Diskussionen über die „Tierschutzgerechtigkeit“ der Haltung von Wildtieren in menschlicher Obhut sind die abweichenden Standpunkte und Definitionen zu den Begriffen „Tierschutz“, „Tierrecht“ und „Arten- und Populationsschutz“ von Bedeutung.

Der „Tierschutz“ zielt darauf ab, Tieren individuell ein artgerechtes Leben zu ermöglichen, ohne ihnen unnötiges Leid, Schmerzen oder Schäden zuzufügen. Der Tierschutz orientiert sich am Tierschutzrecht, welches durch entsprechende EU-Verordnungen, nationale Tierschutzgesetze und jeweilige landesrechtliche Bestimmungen geregelt ist. Tierschützer unterscheiden sich damit von Vertretern sog. „Tierrechte“, die extreme Standpunkte vertreten indem sie jegliche (Nutz-) Tierhaltung durch den Menschen ablehnen. Sie möchten Tiere und Menschen tendenziell gleichgestellt sehen.

Moderne zoologische Einrichtungen setzen sich für den „Arten- und Populationsschutz“ ein. Ein Aspekt dabei ist, dass die Forderung nach der Unversehrtheit einzelner Tiere nicht uneingeschränkt mit der artgerechten Haltung aller Wildtierarten vereinbar ist. Dieses betrifft u.a. die notwendige Fütterung von Beutegreifern mit Fleisch bzw. Schlachtkörpern (inkl. von anderen Zootieren) und das Populationsmanagement, besonders im Rahmen von koordinierten Zuchtprogrammen.Die Unterbindung von Werbung, Paarung und Jungenaufzucht nimmt Tieren dabei wichtige Elemente eines artgemäßen Lebens. Aus diesen Definitionen ergibt sich keinerlei Widerspruch zwischen den berechtigten Anliegen des Tierschutzes zu einer verantwortungsvollen und fachgerechten Haltung von Wildtieren. Organisationen der Tierrechtsindustrie nehmen hingegen, mit einem vermeintlich "höherwertigen moralischen Anspruch des Individualtierschutzes", die Ausrottung von Tierarten billigend in Kauf oder wirken gezielt darauf hin.

Für Tiere, die speziell zum Zweck des Verfütterns an Beutegreifer gehalten bzw. gezüchtet werden wie z.B. Kleinsäuger oder Zwergziegen gilt in gleichem Maße, dass gesetzliche Vorgaben des Tierschutzes hierbei zu jeder Zeit und in jeder Hinsicht zwingend zu beachten sind. Die Verfütterung von sog. „Ganzkörpern“ an Beutegreifer ist ernährungsphysiologisch und verhaltensbiologisch für deren tiergerechte Haltung in menschlicher Obhut der Idealfall. In Zoos muss der offene Umgang mit dieser Thematik der Vermittlung natürlicher bzw. naturnaher Lebenskreisläufe genutzt werden.

"Die Forderung nach einem uneingeschränkten Schutz von Tierindividuen ist mit dem Tier- und Artenschutz nicht immer vereinbar"

Es bleibt zu hoffen, dass politisch auf eine gesetzlich gleichrangige Stellung bzw. Behandlung der Anliegen des Artenschutzes und des Tierschutzes hin gewirkt wird. Der Zoo Landau in der Pfalz steht in diesem Zusammenhang uneingeschränkt hinter den entsprechenden Leitlinien und Stellungnahmen u.a. des Verbandes der Zoologischen Gärten e.V. (VdZ), des Verbandes der Zootierärzte (VZT), des Europäischen Zoo- und Aquarien-Vereinigung (EAZA) und des Welt-Zoo- und Aquarien-Verbandes (WAZA),  und der Internationalen Vereinigung für Naturschutz (IUCN).

Weitere Informationen zum Thema Tierschutz in Zoos erhalten Sie beim VdZ e.V.

Tierschutz im Zoo Landau

Als wissenschaftlich geleitete zoologische Einrichtung, die Mitglied aller relevanter nationaler und internationaler Zooverbände ist, stellt der Zoo Landau in der Pfalz an alle seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter höchste Ansprüche hinsichtlich einer tier- bzw. artgerechten Haltung seiner Pfleglinge. Zudem steht die Zooleitung in engem und regelmäßigem Kontakt mit den zuständigen Aufsichtsbehörden wie z.B. der Unteren Landespflegebehörde und dem Veterinäramt.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Zoos und der Zooschule Landau beteiligen sich aktiv an der Aus- und Weiterbildung verschiedener Bevölkerungsgruppen. Spezielle Unterrichtsangebote der Zooschule befassen sich z.B. mit der tierschutzgerechten Haltung von Heimtieren. In Kooperation mit der Deutschen Gesellschaft für Herpetologie und Terrarienkunde e.V. (DGHT) werden z.B. regelmäßig Informationsabende und Sachkundeschulungen für Halter dieser Tiergruppe und Interessierte angeboten. Der Zoo Landau unterstützt vielfach Ämter und Fachbehörden bei der Beschlagnahme, Unterbringung oder Vermittlung von tierschutzrelevant gehaltenen Wildtieren an geeignete Haltungseinrichtungen.

Leitungspersonal unseres Zoos ist seit mehreren Jahren aktiv in die Arbeit der Tierschutzbeirates des Landes Rheinland-Pfalz eingebunden. Seine Aufgabe besteht insbesondere darin, die Landesregierung in Tierschutzfragen zu beraten sowie den Tierschutzgedanken in der Öffentlichkeit zu fördern. 

Für den Betrieb des Zoo Landau in der Pfalz gelten folgende Grundsätze:

  • Die geltenden Gesetze und Vorschriften werden eingehalten.
  • Die Sicherheit der Besucher und des Personals ist stets zu gewährleisten.
  • Es werden nur Tiere gehalten, denen unter Berücksichtigung ihres Verhaltens, ihrer Sozialstruktur, ihrer räumlichen und klimatischen Ansprüche, ihrer Ernährung sowie der notwendigen Hygiene und medizinischen Versorgung artgerechte Lebensmöglichkeiten in unserem Zoo geschaffen werden können.
  • Die Betreuung der Tiere erfolgt durch ausgebildetes Fachpersonal, das seinen Wissensstand durch regelmäßige Fortbildung auf dem neuesten Stand hält.
  • Beteiligung an umfangreichem fachlichen Erfahrungsaustausch. Regelmäßig veröffentlichte Jahresberichte geben Aufschluss über die Arbeit.
  • Aktive Teilnahme an diversen Naturschutzprogrammen sowie Durchführung von qualifizierten Bildungsaktivitäten im Tier-, Arten-, Natur- und Umweltschutz.
  • Unterstützung möglichst vieler koordinierter Zuchtprogramme, insbesondere für stark gefährdete Arten.

Der Zoo Landau sieht sich außerdem in den Fragen des Populationsmanagement den Leitlinien des Verbandes der Zoologischen Gärten e.V. (VdZ), des Verbandes der Zootierärzte (VZT) sowie des Europäischen und des Welt-Zoo- und Aquarien-Verbandes (EAZA, WAZA) in vollem Umfang verpflichtet.

Koordinierte Zuchtprogramme

ZIMS LogoImporte wildlebender Tiere aus den Herkunftsländern sind heute aufgrund arten- und tierseuchenrechtlicher Einschränkungen immer seltener möglich. Zoologische Einrichtungen sind auch deshalb darauf angewiesen, sich selbst erhaltende Tierpopulationen aufzubauen. Internationale Zusammenarbeit ist dazu unerlässlich. Aus diesem Grund wurden 1985 erstmals innerhalb der Europäischen Zoo- und Aquarien-Vereinigung (EAZA) die Europäischen Ex situ-Programme (EEP) ins Leben gerufen. Im Netzwerk beteiligter Zoos wird so die Zucht etlicher bedrohter Arten in Menschenobhut koordiniert.

Für jedes Zuchtbuch ist ein Koordinator verantwortlich. Dabei handelt es sich meist um Mitarbeiter eines am Zuchtprogramm beteiligten Zoos. Im Zuchtbuch werden, jährlich aktualisiert, sämtliche Individuen der betreffenden Tierart aufgeführt. Die Daten zu Geschlecht, Alter, Verwandtschaftsverhältnissen und Nachkommenzahl erlauben eine computergestützte genetische und demographische Analyse, auf deren Grundlage Empfehlungen z.B. zu Tiertransfers und optimalen Verpaarungen gegeben werden. Das Ziel ist es, verhaltensintakte Tierbestände zu pflegen, Inzucht zu vermeiden und die genetische Vielfalt in einer Tierpopulation über viele Generationen zu erhalten. Nur so können sich Lebewesen langfristig an ihre Umwelt anpassen, was auch im Hinblick auf eine mögliche Wiederansiedlung von in Zoos geborenen Tieren in ihrem natürlichen Lebensraum von Bedeutung ist.

Der Zoo Landau ist aktuell mit mehr als 35 Tierarten an koordinierten Zuchtprogrammen beteiligt. Die Logos für EEP oder ESB kennzeichnen diese Arten auf der Beschilderung. Seit 2004 führt der Zoo Landau das Internationale Zuchtbuch für den auf den Philippinen kritisch bedrohten Prinz-Alfred-Hirsch (Rusa alfredi). Dass das Konzept von qualifizierten Zoos als „Arche auf Zeit“ funktionieren kann, belegen inzwischen zahlreiche Beispiele. Bislang haben über 50 in der Wildbahn einstmals ausgerottete Tierarten und –unterarten nur dank solcher koordinierter Zuchtbemühungen in zoologischen Einrichtungen überleben können. Weit über 200 Tierarten konnten nach Haltung unter menschlicher Obhut bereits erfolgreich in ihrem natürlichen Lebensraum wieder angesiedelt werden. Neben dem hier beschriebenen sogenannten ex situ-Artenschutz (Programme außerhalb des natürlichen Lebensraums) sind zoologische Einrichtungen auch gefordert, sich für den Schutz der Lebensräume bedrohter Arten vor Ort zu engagieren (in situ-Artenschutz). Um die dafür notwendigen Finanzmittel zu beschaffen, wird, wie z.B. im Fall der Prinz-Alfred-Hirsche, die Teilnahme am Zuchtprogramm mit Zuschüssen der Zoos zu Naturschutzprojekten auf den Philippinen verknüpft.

... Tier- und Artenschutz sind ZOO-logisch ! ...

Für Fragen zum Zoo Landau wenden Sie sich auch gerne an die Zooverwaltung!